Das Regierungssystem der Vereinigten Staaten von Amerika


Die Bundesstaaten der U.S.A.

Die Bevölkerungsentwicklung in den U.S.A.

Staat und Recht:

Die USA ist eine Bundesstaatliche Republik mit präsidentieller Demokratie. Die Verfassung ist von 1787 (urspr. eine Präambel und sieben Artikel), die die zentralen Institutionen und Prinzipien der bundesstaatliche Ordnung festhielt, 1791 wurden zehn Verfassungssätze (›amendments‹) hinzugefügt, die einen Grundrechtskatalog enthalten. Die Verfassung kann ergänzt bzw. geändert werden. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des US-Kongresses erforderlich, oder ein extra einberufener Nationalkonvent beschließt unter der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in den Parlamenten der Bundesstaaten. Insgesamt enthält die Verfassung der USA heute 27 Verfassungszusätze. Grundlegende Prinzipien für die institutionelle Ordnung der USA sind Gewaltenteilung (›separation of powers‹) und Gewaltenbalance (›checks and balances‹).

Exekutive

Die Wahlverfahren um den Presidenten Die Erfolge der einzelnen US Präsidenten

Die exekutive Gewalt des Bundes liegt beim Präsidenten, der zugleich Staatsoberhaupt, Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Nach dem Gesetz arbeitet der Präsident einen Haushalt und einen Wirtschaftsbericht aus, die er jährlich im Kongress einbringt. Schließlich ist er Vorgesetzter der verschiedenen Bundesministerien und Bundesbehörden.

Der Präsident wird zusätzlich mit dem Vize-Präsident durch Wahlmänner für 4)Jahre gewählt. Sie dürfen einmal wiedergewählt werden. Der Wahlvorgang ist mehrstufig: Zunächst werden in den Einzelstaaten in allgemeinen und direkten Vorwahlen (›primaries‹) Wahlmänner (›electors‹) ermittelt , wobei jedem Staat soviel Wahlmänner zustehen, wie er Abgeordnete in den Kongreß entsendet. Oftmals gab es aber nur eine Wahlbeteiligung von rund 50%. Der in einem Staat erfolgreichen Partei fallen alle Wahlmännerstimmen dieses Staats zu, die dann regelmäßig, aber nicht zwingend dem jeweils im Sommer des Wahljahres von den nationalen Parteikonventen nominierten Präsidentschaftskandidaten dieser Partei gegeben werden.

Der Präsident ernennt mit Zustimmung des Senats die Mitglieder der Regierung sowie der obersten Bundesbehörden. Er vertritt die USA nach außen, hat das Recht, mit Zustimmung des Senats Verträge zu schließen, und hat gegenüber Beschlüssen des Kongresses ein suspensives Vetorecht. Ihm steht kein formales Recht zur Gesetzesinitiative zu, er kann dem Kongreß jedoch Maßnahmen zur Beratung empfehlen. Der Präsident ist dem Kongreß nicht verantwortlich und kann ebenso wie der Vize-Präsident nur auf dem Wege der Anklage und Verurteilung wegen Verfassungs- und Rechtsverletzungen abgesetzt werden (Impeachment). Wichtigste Funktion des Vize-Präsident (neben dem Vorsitz im Senat und der Vertretung des Präsident bei Missionen im Ausland) ist die Amtsnachfolge im Fall des Todes, des Rücktritts oder der Absetzung des Präsidenten. Das Kabinett setzt sich neben dem Präsident und dem Vize-Präsident aus den Leitern (›secretaries‹) der Ministerien (›departments‹) sowie anderen vom Präsident ausgewählten hohen Beamten und persönlichen Beratern zusammen. Es ist aber ein rein beratendes Gremium, da die Exekutive allein im Amt des Präsident ruht. Dem Präsident unmittelbar unterstellt ist ein von den Ministerien unabhängiges Präsidentenamt (Executive Office of the President). Zu seinen wichtigsten Abteilungen gehören das Büro des Weißen Hauses (White House Office), das die persönlichen Assistenten und Berater des Präsident sowie den Personalchef (Chief of Staff) umfaßt, und der Nationalen Sicherheitsrat (National Security Council), der sich neben dem Außenministerium zum zentralen Ort des außenpolitischen Entscheidungsprozesses entwickelt hat.

Die Berater des Präsidenten

Der Präsident wird in seinen Aufgaben von einem weit verzweigten Beraternetz unterstützt. Seine Berater im Weißen Haus - Amtssitz und Privatresidenz des US-Präsidenten - unterstützen ihn in Sachfragen, bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, überwachen seine Termine und bereiten seine Dienstreisen vor. Sie halten die Verbindungen zum Kongress, zu den Bundesministerien, Lobbyistengruppen und zur Partei des Präsidenten. Behörden im Präsidentenamt sind: Office of Management and Budget, das die Haushaltsvorschläge des Präsidenten erarbeitet und die Bundesausgaben überwacht; Nationaler Sicherheitsrat, der die US-Verteidigungspolitik koordiniert; Wirtschaftsrat. Mitglieder des US-Kabinetts sind die verschiedenen Bundesminister und wenige andere hohe Beamte wie der Leiter der Central Intelligence Agency (CIA) und der US-Botschafter bei den Vereinten Nationen (UNO). Das Kabinett hat keine eigenen Machtbefugnisse.

Die Regierung als exekutive Gewalt umfasst 14 Ministerien: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen, Verteidigung, Justiz, Inneres, Landwirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bildung, Wohnungswesen und Stadtentwicklung, Transport, Energie sowie Veteranen. Einige Bundesbehörden werden nicht unmittelbar vom Präsidenten geleitet, z. B. unabhängige Einrichtungen wie der Zwischenstaatliche Wirtschaftsrat, die Bundesbehörde für Kommunikation und die US-Bundesbank.

Legislative

Die Legislative liegt beim Kongreß, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus. Der Senat hat 100 auf 6)Jahre gewählte Mitglieder (zwei aus jedem Staat); alle zwei Jahre wird ein Drittel der Senatoren neu gewählt. Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 Abgeordneten, die für 2)Jahre nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Beide Häuser sind im wesentlichen gleichberechtigt. Jede Gesetztesvorlage muß von beiden Kammern gebilligt werden. Während das Repräsentantenhaus das Budgetinitiativrecht inne hat, besitzt der Senat Vorrechte in der Exekutive. Jede Gesetzesvorlage und Entschließung des Kongresses wird dem Präsident zugeleitet und erhält Rechtskraft, wenn dieser sie unterzeichnet. Legt der Präsident sein Veto ein, müssen beide Häuser des Kongresses die Vorlage nochmals, jetzt mit Zweidrittelmehrheit, beschließen, damit sie rechtskräftig wird. Die eigentliche Arbeit des Kongresses geschieht in den Ausschüssen und Unterausschüssen (unter Vorsitz der Mehrheitsfraktion). Die Legislative umfasst ferner Behörden wie die Haushaltsbehörde des Kongresses, die Allgemeine Finanzbehörde, die Kongressbibliothek und die Druckerei der US-Bundesregierung.

Der Kongress der Vereinigten Staaten besteht aus Senat und Repräsentantenhaus und ist gesetzgebende Körperschaft der USA.

Das System des amerikanischen Kongresses

Befugnisse des Kongresses

Die Gesetzgebungsbefugnis des Kongresses wird beschränkt durch die Gesetzgebungsautonomie der einzelnen Bundesstaaten; er hat nur die Funktionen und die Befugnisse, die ihm ausdrücklich durch die Verfassung verliehen sind oder sich aus der Verfassung ergeben. Viele der ausdrücklichen Befugnisse sind definiert. Dazu gehört das Recht, "Steuern festzusetzen und einzutreiben", "Geld zu leihen im Namen der Vereinigten Staaten", "den Handel mit ausländischen Staaten und zwischen den einzelnen Bundesstaaten zu regeln", "Geld zu prägen", "Postämter zu errichten", "Krieg zu erklären", "Armeen aufzustellen und zu unterhalten" und "alle Gesetze zu erlassen", die erforderlich sind zur Ausübung seiner eigenen Befugnisse und "aller anderen Befugnisse, die der Regierung der Vereinigten Staaten durch diese Verfassung übertragen worden sind". Dieser Abschnitt ermächtigt den Kongress auch zur Verwaltung des Distrikts von Columbia, in dem der Sitz der Bundesregierung liegt. Andere ausdrückliche Befugnisse sind dem Kongress in anderen Artikeln der Verfassung übertragen. Zu den Befugnissen, die sich aus der Verfassung ergeben, gehört das Recht, einen Gesetzgebungsapparat aufzubauen, um seine ausdrücklichen Befugnisse umzusetzen.

Generell spielen die beiden Häuser des Kongresses beim Erlass von Gesetzen eine gleichwertige Rolle, aber eine Reihe von Funktionen sind durch die Verfassung jeweils einem Haus vorbehalten. Die Bestätigung der Präsidentenernennung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden und die Zustimmung zu Staatsverträgen mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden bleiben dem Senat vorbehalten. Er hat auch "die alleinige Befugnis, eine Anklage gegen hohe Staatsbeamte zu erheben", die allerdings nur vom Repräsentantenhaus vorgeschlagen werden kann. Nur dieses Haus kann außerdem Vorschläge zu Steuergesetzen einbringen.

Grenzen und Einschränkungen

Wichtige Grenzen der dem Kongress verliehenen Befugnisse sind in der Bill of Rights definiert. Diese Grenzen bestehen vor allem in allgemeinen Verboten der Beeinträchtigung oder Aufhebung von Grundrechten.

Abgesehen von diesen Grenzen und einer Reihe anderer, die in Teilen anderer Verfassungsartikel formuliert sind oder sich aus ihnen ergeben, unterliegen die Befugnisse des Kongresses zwei allgemeinen und wichtigen Einschränkungen: dem Präsidentenveto und der Nichtigkeitserklärung der Gesetzgebung als nicht verfassungsgemäß durch das Oberste Bundesgericht der USA. Jedes vom Kongress verabschiedete Gesetz muss dem Präsidenten vorgelegt werden, der es nach der Verfassung innerhalb von zehn Tagen unterschreiben oder dagegen Einspruch erheben muss. Wenn er Einspruch erhebt, kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Der Präsident kann jedoch in einer zweiten Abstimmung von einer Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überstimmt werden. Versäumt der Präsident, innerhalb von zehn Tagen zu handeln, tritt das Gesetz ohne seine Unterschrift in Kraft, wenn die Sitzungsperiode des Kongresses läuft. Hat der Kongress sich inzwischen vertagt, erlischt das Gesetz. Das Ausbleiben der Unterschrift des Präsidenten wird auch Taschenveto genannt.

Eine stärkere Einschränkung der Kongressbefugnisse als das Präsidentenveto ist die für einen Verfassungsstaat selbstverständliche Befugnis des Obersten Bundesgerichts, nicht verfassungsgemäße Gesetze für nichtig zu erklären.

Kongresssitzungen

Die Amtsperiode eines Kongresses erstreckt sich von einem ungeraden bis zum nächsten ungeraden Jahr; der erste Kongress trat 1789 zusammen. Nach dem Legislative Reorganization Act (Gesetz zur Neuordnung der Gesetzgebung) von 1946 muss der Kongress seine jährliche, in der Regel am 3. Januar beginnende Sitzungsperiode ohne Verzug spätestens am 31. Juli abschließen, nur im Krieg oder in einer anderen nationalen Notlage darf die Sitzungsperiode vom Kongress selbst verlängert werden. Außerhalb der Kongresssitzungsperiode ist der Präsident durch die Verfassung in "außergewöhnlichen Situationen" ermächtigt, besondere Sitzungen des Kongresses oder eines Hauses einzuberufen.

Die Häuser des Kongresses treten getrennt im Kapitol in Washington D.C. (District of Columbia) zusammen, versammeln sich aber zu gemeinsamer Sitzung für wichtige Mitteilungen des Präsidenten oder gelegentlich für die Ansprache eines ausländischen Würdenträgers.

Wenn die Sitzungsperiode einmal begonnen hat, darf sich keines der beiden Häuser ohne die Zustimmung des anderen länger als drei Tage oder an einen anderen Ort vertagen. Sind sich die beiden Häuser nicht über den Zeitpunkt einig, zu dem die Sitzungsperiode enden soll, kann der Präsident darüber entscheiden. Er ist ermächtigt, "sie auf den Zeitpunkt zu vertagen, den er für richtig hält". Diese Befugnis hat kein Präsident jemals ausgeübt.

Jedes Haus gibt sich seine eigene Geschäftsordnung, lediglich die Beschlussfähigkeit ist in der Verfassung normiert. Sind weniger Mitglieder als die Mehrheit anwesend, können sie die Anwesenheit einer ausreichenden Anzahl der Mitglieder, die sich im Kapitol, aber nicht im betroffenen Haus befinden, erzwingen, um beschlussfähig zu sein.

Das Ausschusssystem

Beide Parlamentskammern haben eine feste Anzahl ständiger Ausschüsse, deren Hauptaufgabe in der Beratung und Vorbereitung der Gesetzgebung besteht. Jedes Haus kann darüber hinaus eine unbegrenzte Zahl nichtständiger Sonderuntersuchungsausschüsse einsetzen. Zudem haben beide Kammern eine Reihe von gemeinsamen ständigen Ausschüssen eingerichtet. Auch gemeinsame Ausschüsse auf Zeit werden gelegentlich vom Kongress eingesetzt. Gesetzesentwürfe betreffende Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Häusern werden generell in Vermittlungsausschüssen beigelegt, deren Mitglieder von den Vorsitzenden beider Häuser ernannt werden. Wird im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt , gilt der umstrittene Gesetzentwurf als gescheitert.

Rechtliche Stellung der Kongressabgeordneten

Wie die Abgeordneten in allen parlamentarischen Demokratien genießen auch die Kongressabgeordneten einen besonderen Rechtsschutz (Immunität). Die Vergütung (Diäten) der Parlamentarier wird von der jeweiligen Kammer eigenverantwortlich festgesetzt. Rentenansprüche können nach sechsjähriger Kongresszugehörigkeit ab einem Alter von 62 Jahren geltend gemacht werden.

Der Senat

Die Verfassung bestimmt, dass alle zwei Jahre die Amtszeit eines Drittels der Senatsmitglieder ausläuft; die daraus folgende Überschneidung der Amtsperioden verleiht dem Senat praktisch Kontinuität. Gemäß der Verfassung wurden die Senatoren ursprünglich durch die Legislativen der Bundesstaaten gewählt. Seit 1913, als der 17. Verfassungszusatz in Kraft trat, werden sie jedoch direkt vom Volk gewählt.

Ein Senator muss mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens neun Jahren Bürger der USA und Einwohner des Staates sein, in dem er (oder sie) gewählt wird.

Vorsitzender des Senats ist der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, dessen offizieller Senatstitel Präsident des Senats lautet und der im Senat als "Mister President" angesprochen wird. Der Senatspräsident darf nur mitabstimmen, wenn der Senat durch Stimmengleichheit blockiert ist. Bei Abwesenheit des Vizepräsidenten übernimmt ein vorübergehender Präsident den Vorsitz. Nach einem 1947 vom Kongress erlassenen Gesetz ist dies die nächste Person nach dem Sprecher des Repräsentantenhauses in der Amtsnachfolgeordnung der Präsidentschaft der USA. Der vorübergehende Präsident nimmt an den Debatten teil und hat eine Stimme.

Die wichtigsten Ausschüsse sind der Bewilligungsausschuss, der Außenpolitische Ausschuss und der Geschäftsordnungsausschuss.

Das Repräsentantenhaus

Das Repräsentantenhaus, oft auch Unterhaus genannt, ist kein Gremium mit Kontinuität; seine gesamten Mitglieder werden jedes zweite Jahr ausgewechselt. Sie werden vom Volk gewählt. Nach der Verfassung entsendet jeder Bundesstaat mindestens einen Vertreter in das Repräsentantenhaus, die übrigen werden anteilmäßig auf die Staaten verteilt, und zwar ein Vertreter für mindestens 30 000 Einwohner. Die Verfassung überlässt dem Kongress die Festlegung der tatsächlichen Verhältniszahl und damit der Gesamtzahl der Vertreter im Repräsentantenhaus, aber sie bestimmt, dass die Verteilung auf der Grundlage einer in zehnjährigem Abstand durchgeführten Volkszählung erfolgen muss. Augenblicklich ist die Größe des Hauses auf 435 Mitglieder festgesetzt, die im Verhältnis von einem Abgeordneten für jeweils ungefähr 500 000 Einwohner gewählt werden. Seit 1971 wird der Distrikt von Columbia durch einen nicht stimmberechtigten Delegierten vertreten.

Ein Abgeordneter muss mindestens 28 Jahre alt, seit mindestens sieben Jahren Bürger der USA und Einwohner des Staates sein, in dem er (oder sie) gewählt wird, aber nicht unbedingt Einwohner des Wahlbezirks. Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses heißt Sprecher des Hauses und steht nach dem Vizepräsidenten an erster Stelle in der Nachfolgeordnung der Präsidentschaft. Der Sprecher wird von einer Fraktionsversammlung der Mitglieder der Mehrheitspartei nominiert und vom Haus gewählt. Der Sprecher ernennt alle Sonderausschüsse und darf abstimmen, tut das aber im Allgemeinen nur bei Stimmengleichheit.

Als wichtigste Ausschüsse gelten allgemein der Geschäftsordnungsausschuss, der Bewilligungsausschuss, der Ausschuss für Haushaltsfragen und der für Auswärtige Angelegenheiten.

Die Parteien

Die USA hat ein Zweiparteiensystem, das bestimmt wird von der Demokratischen Partei (Democratic Party) und der Republikan. Partei (Republican Party). Weitere Parteien sind nur lokal oder regional bedeutend. Im Unterschied zu den europäischen sind die amerikanischen Parteien keine Mitglieder- und Programmparteien, sondern Wählerparteien, deren Finanzierung hauptsächlich durch Spenden erfolgt. Es gibt weder eine Organisation mit fester Mitgliedschaft noch einen hauptamtlichen Apparat. Der eigentliche Vorsitzende der siegreichen Partei ist der Präsident, während die unterlegene Partei in diesem Sinne meist keinen nationalen Vorsitzenden hat. Obwohl sich in beiden großen Parteien progressive, gemäßigte und konservative Politiker finden und zwischen den Parteien keine ideologischen Konflikte vorherrschen, lassen sich doch unterschiedliche politischen Tendenzen feststellen. Mit allen Vorbehalten können die Demokraten als eher wohlfahrtsstaatlich orientiert, die Republikaner als eher konservativ bezeichnet werden. In jüngster Zeit zeichnet sich eine Teilung der Demokraten in zwei Hauptrichtungen ab. Diejenigen in den nördlichen Staaten sprechen sich in der Regel für nationale Initiativen zur Lösung sozialer Probleme aus, favorisieren stärkere Wirtschaftseingriffe der Bundesregierung und sind für eine nachdrückliche Unterstützung von Minoritäten. Die Demokraten in den südlichen Staaten sind konservativer bezüglich finanzpolitischer und wirtschaftlicher Eingriffe und der Minderheitenpolitik.

Die Republikaner sind in Wirtschaftsfragen weniger geteilt, befürworten einen Abbau von Sozialleistungen zur Entlastung des Haushalts und zur Dämpfung der Inflation sowie Steuerreduzierungen zugunsten des Wirtschaftsaufschwungs. In Fragen wie Abtreibung und Bürgerrechten zeigen sich die Republikaner ebenfalls uneinig.

Dem Einfluß von Interessengruppen sind die Politiker angesichts des organisatorisch und ideologisch-programmatisch schwach ausgebildeten Parteiensystems direkter ausgesetzt als etwa in der BR Deutschland.

Judikative

Das System der US-Bundesgerichtsbarkeit ist im Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten geregelt. Die Judikative umfasst den Obersten Gerichtshof der USA, per US-Verfassung gegründet, und zwölf Berufungsgerichte (manchmal Bezirksgerichte genannt), 91 Distriktgerichte und Gerichte mit besonderer Zuständigkeit wie das Steuergericht, Klagegericht (Claims Court) und das Berufungsgericht für Veteranen. Sie alle werden vom Kongress eingesetzt.

US-Bundesgerichte haben nach der amerikanischen Verfassung zwei Funktionen. Sie legen erstens die erlassenen Gesetze und administrativen Verordnungen aus (statutory construction). Zweitens wachen die Bundesgerichte darüber, ob ein vom Kongress oder einem einzelstaatlichen Parlament verabschiedetes Gesetz bzw. eine von der US-Bundesregierung oder von einer Staatsregierung beschlossene Regierungsmaßnahme gegen die US-Verfassung verstößt; dieses Verfahren wird Gesetzesprüfung (judicial review) genannt. Bundesgerichte können die Gesetze oder Entscheidungen auf nationaler bzw. einzelstaatlicher Ebene, die gegen die US-Verfassung verstoßen, für null und nichtig erklären.

Kommunalverwaltung

Die amerikanische Verfassung sieht ein föderales System vor, dem zufolge die nicht bei der Bundesregierung liegenden Zuständigkeiten von den einzelnen Bundesstaaten wahrgenommen werden. Diese dürfen keine eigenen auswärtigen Beziehungen pflegen, keine Verträge mit dem Ausland abschließen, in Bündnisse eintreten oder Zölle erheben. Des Weiteren haben die einzelnen Staaten kein Münzrecht, dürfen weder Steuern auf den zwischenstaatlichen Handel erheben noch den Personenverkehr über ihre Grenzen hinweg verhindern. Sie können jedoch mittels zwischenstaatlicher Verträge zusammenarbeiten, die allerdings der Zustimmung des US-Kongresses bedürfen. Derartige Verträge betreffen oft Wasserressourcen, Schifffahrt, Umweltschutz, Hafenentwicklung etc.

Die Regierungen des Landes und der Staaten sind im kooperativen Föderalismus eng verzahnt. Dieser umfasst z. B. projektbezogene Finanzierungsprogramme, wobei nach vorgegebenen Kriterien bis zu 90 Prozent der Projektkosten vonseiten der Regierung getragen werden. Projektträger ist der Einzelstaat. Darüber hinaus werden projektungebundene Mittelzuweisungen für allgemeine Zwecke wie Bildung oder kommunale Entwicklung gewährt. Staatseinkünfte leitet die nationale Regierung jährlich zum Teil an die Staaten und Kommunen weiter.

Zu den Hauptaufgaben der Einzelstaaten gehört die qualifizierte Überwachung der Einhaltung aller Wahlrechtsbestimmungen; Durchführung von staatlichen und Bundeswahlen; Überwachung von städtischen und County-Regierungen bzw. Verwaltungen; Förderung und Regelung von Wirtschaft, Industrie und Landwirtschaft; Unterhaltung von Straßen, Gefängnissen, Krankenhäusern und psychiatrischen Kliniken. Die Staaten unterhalten darüber hinaus ein breit gefächertes Hochschulsystem. Gemeinsam mit kommunalen Verwaltungseinheiten übernehmen sie Aufgaben der Sozialhilfe, medizinischen Versorgung der einheimischen Bevölkerung, beschäftigungspolitische und weitere soziale Leistungen.

Beinahe alle Staaten sind in Countys aufgeteilt. Die USA umfassen mehr als 3 000 Countys. Louisiana besteht aus 64 Kreisen, die den Countys vergleichbar sind. Alaska hat keinen den Countys vergleichbaren Verwaltungsaufbau. In einigen Staaten wie Connecticut haben Countys praktisch keinerlei Selbstverwaltungsfunktion. In anderen, wie etwa in Virginia, gibt es freie Städte, die damit unmittelbare politische Einheiten des Staates bilden. In den relativ dicht besiedelten Gebieten erfolgt die Einteilung nach selbst verwalteten Einheiten wie Städten und Stadtbezirken. Diese sichern Grundleistungen wie Polizei, Feuerwehr und Krankenversorgung. Bildungseinrichtungen im Grund- und Hauptschulbereich und auf High-School-Ebene werden in der Regel von Schulräten überwacht, in deren Zuständigkeit die Finanzen, Unterrichtspläne und die staatlichen Lehrerexamina liegen.