Die USA ist eine Bundesstaatliche Republik mit präsidentieller Demokratie. Die Verfassung ist von 1787 (urspr. eine Präambel und sieben Artikel), die die zentralen Institutionen und Prinzipien der bundesstaatliche Ordnung festhielt, 1791 wurden zehn Verfassungssätze (›amendments‹) hinzugefügt, die einen Grundrechtskatalog enthalten. Die Verfassung kann ergänzt bzw. geändert werden. Hierfür ist eine Zweidrittelmehrheit in beiden Häusern des US-Kongresses erforderlich, oder ein extra einberufener Nationalkonvent beschließt unter der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in den Parlamenten der Bundesstaaten. Insgesamt enthält die Verfassung der USA heute 27 Verfassungszusätze. Grundlegende Prinzipien für die institutionelle Ordnung der USA sind Gewaltenteilung (›separation of powers‹) und Gewaltenbalance (›checks and balances‹).
Die exekutive Gewalt des Bundes liegt beim Präsidenten, der zugleich Staatsoberhaupt,
Regierungschef und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist. Nach dem Gesetz arbeitet der Präsident
einen Haushalt und einen Wirtschaftsbericht aus, die er jährlich im Kongress einbringt. Schließlich
ist er Vorgesetzter der verschiedenen Bundesministerien und Bundesbehörden.
Der Präsident wird zusätzlich mit dem Vize-Präsident durch Wahlmänner für 4)Jahre gewählt. Sie
dürfen einmal wiedergewählt werden. Der Wahlvorgang ist mehrstufig: Zunächst werden in den
Einzelstaaten in allgemeinen und direkten Vorwahlen (›primaries‹) Wahlmänner (›electors‹) ermittelt
, wobei jedem Staat soviel Wahlmänner zustehen, wie er Abgeordnete in den Kongreß entsendet.
Oftmals gab es aber nur eine Wahlbeteiligung von rund 50%. Der in einem Staat erfolgreichen Partei
fallen alle Wahlmännerstimmen dieses Staats zu, die dann regelmäßig, aber nicht zwingend dem
jeweils im Sommer des Wahljahres von den nationalen Parteikonventen nominierten
Präsidentschaftskandidaten dieser Partei gegeben werden.
Der Präsident ernennt mit Zustimmung des Senats die Mitglieder der Regierung sowie der obersten
Bundesbehörden. Er vertritt die USA nach außen, hat das Recht, mit Zustimmung des Senats Verträge
zu schließen, und hat gegenüber Beschlüssen des Kongresses ein suspensives Vetorecht. Ihm steht
kein formales Recht zur Gesetzesinitiative zu, er kann dem Kongreß jedoch Maßnahmen zur Beratung
empfehlen. Der Präsident ist dem Kongreß nicht verantwortlich und kann ebenso wie der
Vize-Präsident nur auf dem Wege der Anklage und Verurteilung wegen Verfassungs- und
Rechtsverletzungen abgesetzt werden (Impeachment). Wichtigste Funktion des Vize-Präsident (neben
dem Vorsitz im Senat und der Vertretung des Präsident bei Missionen im Ausland) ist die
Amtsnachfolge im Fall des Todes, des Rücktritts oder der Absetzung des Präsidenten. Das Kabinett
setzt sich neben dem Präsident und dem Vize-Präsident aus den Leitern (›secretaries‹) der
Ministerien (›departments‹) sowie anderen vom Präsident ausgewählten hohen Beamten und persönlichen
Beratern zusammen. Es ist aber ein rein beratendes Gremium, da die Exekutive allein im Amt des
Präsident ruht. Dem Präsident unmittelbar unterstellt ist ein von den Ministerien unabhängiges
Präsidentenamt (Executive Office of the President). Zu seinen wichtigsten Abteilungen gehören das
Büro des Weißen Hauses (White House Office), das die persönlichen Assistenten und Berater des
Präsident sowie den Personalchef (Chief of Staff) umfaßt, und der Nationalen Sicherheitsrat
(National Security Council), der sich neben dem Außenministerium zum zentralen Ort des
außenpolitischen Entscheidungsprozesses entwickelt hat.
Der Präsident wird in seinen Aufgaben von einem weit verzweigten Beraternetz unterstützt. Seine
Berater im Weißen Haus - Amtssitz und Privatresidenz des US-Präsidenten - unterstützen ihn in
Sachfragen, bei der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, überwachen seine Termine und bereiten seine
Dienstreisen vor. Sie halten die Verbindungen zum Kongress, zu den Bundesministerien,
Lobbyistengruppen und zur Partei des Präsidenten. Behörden im Präsidentenamt sind: Office of
Management and Budget, das die Haushaltsvorschläge des Präsidenten erarbeitet und die
Bundesausgaben überwacht; Nationaler Sicherheitsrat, der die US-Verteidigungspolitik koordiniert;
Wirtschaftsrat. Mitglieder des US-Kabinetts sind die verschiedenen Bundesminister und wenige andere
hohe Beamte wie der Leiter der Central Intelligence Agency (CIA) und der US-Botschafter bei den
Vereinten Nationen (UNO). Das Kabinett hat keine eigenen Machtbefugnisse.
Die Regierung als exekutive Gewalt umfasst 14 Ministerien: Auswärtige Angelegenheiten, Finanzen,
Verteidigung, Justiz, Inneres, Landwirtschaft, Arbeit, Gesundheit und Soziales, Bildung,
Wohnungswesen und Stadtentwicklung, Transport, Energie sowie Veteranen. Einige Bundesbehörden
werden nicht unmittelbar vom Präsidenten geleitet, z. B. unabhängige Einrichtungen wie der
Zwischenstaatliche Wirtschaftsrat, die Bundesbehörde für Kommunikation und die US-Bundesbank.
Die Legislative liegt beim Kongreß, bestehend aus Senat und Repräsentantenhaus. Der Senat hat 100
auf 6)Jahre gewählte Mitglieder (zwei aus jedem Staat); alle zwei Jahre wird ein Drittel der
Senatoren neu gewählt. Das Repräsentantenhaus besteht aus 435 Abgeordneten, die für 2)Jahre nach
dem Mehrheitswahlrecht gewählt werden. Beide Häuser sind im wesentlichen gleichberechtigt. Jede
Gesetztesvorlage muß von beiden Kammern gebilligt werden. Während das Repräsentantenhaus das
Budgetinitiativrecht inne hat, besitzt der Senat Vorrechte in der Exekutive. Jede Gesetzesvorlage
und Entschließung des Kongresses wird dem Präsident zugeleitet und erhält Rechtskraft, wenn dieser
sie unterzeichnet. Legt der Präsident sein Veto ein, müssen beide Häuser des Kongresses die Vorlage
nochmals, jetzt mit Zweidrittelmehrheit, beschließen, damit sie rechtskräftig wird. Die
eigentliche Arbeit des Kongresses geschieht in den Ausschüssen und Unterausschüssen (unter Vorsitz
der Mehrheitsfraktion). Die Legislative umfasst ferner Behörden wie die Haushaltsbehörde des
Kongresses, die Allgemeine Finanzbehörde, die Kongressbibliothek und die Druckerei der
US-Bundesregierung.
Der Kongress der Vereinigten Staaten besteht aus Senat und Repräsentantenhaus und ist gesetzgebende
Körperschaft der USA.
Die Gesetzgebungsbefugnis des Kongresses wird beschränkt durch die Gesetzgebungsautonomie der
einzelnen Bundesstaaten; er hat nur die Funktionen und die Befugnisse, die ihm ausdrücklich durch
die Verfassung verliehen sind oder sich aus der Verfassung ergeben. Viele der ausdrücklichen
Befugnisse sind definiert. Dazu gehört das Recht, "Steuern festzusetzen und einzutreiben", "Geld zu
leihen im Namen der Vereinigten Staaten", "den Handel mit ausländischen Staaten und zwischen den
einzelnen Bundesstaaten zu regeln", "Geld zu prägen", "Postämter zu errichten", "Krieg zu erklären",
"Armeen aufzustellen und zu unterhalten" und "alle Gesetze zu erlassen", die erforderlich sind zur
Ausübung seiner eigenen Befugnisse und "aller anderen Befugnisse, die der Regierung der Vereinigten
Staaten durch diese Verfassung übertragen worden sind". Dieser Abschnitt ermächtigt den Kongress
auch zur Verwaltung des Distrikts von Columbia, in dem der Sitz der Bundesregierung liegt. Andere
ausdrückliche Befugnisse sind dem Kongress in anderen Artikeln der Verfassung übertragen. Zu den
Befugnissen, die sich aus der Verfassung ergeben, gehört das Recht, einen Gesetzgebungsapparat
aufzubauen, um seine ausdrücklichen Befugnisse umzusetzen.
Generell spielen die beiden Häuser des Kongresses beim Erlass von Gesetzen eine gleichwertige Rolle,
aber eine Reihe von Funktionen sind durch die Verfassung jeweils einem Haus vorbehalten. Die
Bestätigung der Präsidentenernennung mit einfacher Mehrheit der Abstimmenden und die Zustimmung zu
Staatsverträgen mit Zweidrittelmehrheit der Abstimmenden bleiben dem Senat vorbehalten. Er hat auch
"die alleinige Befugnis, eine Anklage gegen hohe Staatsbeamte zu erheben", die allerdings nur vom
Repräsentantenhaus vorgeschlagen werden kann. Nur dieses Haus kann außerdem Vorschläge zu
Steuergesetzen einbringen.
Wichtige Grenzen der dem Kongress verliehenen Befugnisse sind in der Bill of Rights definiert.
Diese Grenzen bestehen vor allem in allgemeinen Verboten der Beeinträchtigung oder Aufhebung von
Grundrechten.
Abgesehen von diesen Grenzen und einer Reihe anderer, die in Teilen anderer Verfassungsartikel
formuliert sind oder sich aus ihnen ergeben, unterliegen die Befugnisse des Kongresses zwei
allgemeinen und wichtigen Einschränkungen: dem Präsidentenveto und der Nichtigkeitserklärung der
Gesetzgebung als nicht verfassungsgemäß durch das Oberste Bundesgericht der USA. Jedes vom Kongress
verabschiedete Gesetz muss dem Präsidenten vorgelegt werden, der es nach der Verfassung innerhalb
von zehn Tagen unterschreiben oder dagegen Einspruch erheben muss. Wenn er Einspruch erhebt, kann
das Gesetz nicht in Kraft treten. Der Präsident kann jedoch in einer zweiten Abstimmung von einer
Zweidrittelmehrheit in beiden Kammern überstimmt werden. Versäumt der Präsident, innerhalb von zehn
Tagen zu handeln, tritt das Gesetz ohne seine Unterschrift in Kraft, wenn die Sitzungsperiode des
Kongresses läuft. Hat der Kongress sich inzwischen vertagt, erlischt das Gesetz. Das Ausbleiben der
Unterschrift des Präsidenten wird auch Taschenveto genannt.
Eine stärkere Einschränkung der Kongressbefugnisse als das Präsidentenveto ist die für einen
Verfassungsstaat selbstverständliche Befugnis des Obersten Bundesgerichts, nicht verfassungsgemäße
Gesetze für nichtig zu erklären.
Beide Parlamentskammern haben eine feste Anzahl ständiger Ausschüsse, deren Hauptaufgabe in der Beratung und Vorbereitung der Gesetzgebung besteht. Jedes Haus kann darüber hinaus eine unbegrenzte Zahl nichtständiger Sonderuntersuchungsausschüsse einsetzen. Zudem haben beide Kammern eine Reihe von gemeinsamen ständigen Ausschüssen eingerichtet. Auch gemeinsame Ausschüsse auf Zeit werden gelegentlich vom Kongress eingesetzt. Gesetzesentwürfe betreffende Meinungsverschiedenheiten zwischen beiden Häusern werden generell in Vermittlungsausschüssen beigelegt, deren Mitglieder von den Vorsitzenden beider Häuser ernannt werden. Wird im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt , gilt der umstrittene Gesetzentwurf als gescheitert.
Wie die Abgeordneten in allen parlamentarischen Demokratien genießen auch die Kongressabgeordneten einen besonderen Rechtsschutz (Immunität). Die Vergütung (Diäten) der Parlamentarier wird von der jeweiligen Kammer eigenverantwortlich festgesetzt. Rentenansprüche können nach sechsjähriger Kongresszugehörigkeit ab einem Alter von 62 Jahren geltend gemacht werden.
Die Verfassung bestimmt, dass alle zwei Jahre die Amtszeit eines Drittels der Senatsmitglieder
ausläuft; die daraus folgende Überschneidung der Amtsperioden verleiht dem Senat praktisch
Kontinuität. Gemäß der Verfassung wurden die Senatoren ursprünglich durch die Legislativen der
Bundesstaaten gewählt. Seit 1913, als der 17. Verfassungszusatz in Kraft trat, werden sie jedoch
direkt vom Volk gewählt.
Ein Senator muss mindestens 30 Jahre alt, seit mindestens neun Jahren Bürger der USA und Einwohner
des Staates sein, in dem er (oder sie) gewählt wird.
Vorsitzender des Senats ist der Vizepräsident der Vereinigten Staaten, dessen offizieller
Senatstitel Präsident des Senats lautet und der im Senat als "Mister President" angesprochen wird.
Der Senatspräsident darf nur mitabstimmen, wenn der Senat durch Stimmengleichheit blockiert ist.
Bei Abwesenheit des Vizepräsidenten übernimmt ein vorübergehender Präsident den Vorsitz. Nach einem
1947 vom Kongress erlassenen Gesetz ist dies die nächste Person nach dem Sprecher des
Repräsentantenhauses in der Amtsnachfolgeordnung der Präsidentschaft der USA. Der vorübergehende
Präsident nimmt an den Debatten teil und hat eine Stimme.
Die wichtigsten Ausschüsse sind der Bewilligungsausschuss, der Außenpolitische Ausschuss und der
Geschäftsordnungsausschuss.
Das Repräsentantenhaus, oft auch Unterhaus genannt, ist kein Gremium mit Kontinuität; seine
gesamten Mitglieder werden jedes zweite Jahr ausgewechselt. Sie werden vom Volk gewählt. Nach der
Verfassung entsendet jeder Bundesstaat mindestens einen Vertreter in das Repräsentantenhaus, die
übrigen werden anteilmäßig auf die Staaten verteilt, und zwar ein Vertreter für mindestens 30 000
Einwohner. Die Verfassung überlässt dem Kongress die Festlegung der tatsächlichen Verhältniszahl
und damit der Gesamtzahl der Vertreter im Repräsentantenhaus, aber sie bestimmt, dass die
Verteilung auf der Grundlage einer in zehnjährigem Abstand durchgeführten Volkszählung erfolgen
muss. Augenblicklich ist die Größe des Hauses auf 435 Mitglieder festgesetzt, die im Verhältnis von
einem Abgeordneten für jeweils ungefähr 500 000 Einwohner gewählt werden. Seit 1971 wird der
Distrikt von Columbia durch einen nicht stimmberechtigten Delegierten vertreten.
Ein Abgeordneter muss mindestens 28 Jahre alt, seit mindestens sieben Jahren Bürger der USA und
Einwohner des Staates sein, in dem er (oder sie) gewählt wird, aber nicht unbedingt Einwohner des
Wahlbezirks. Der Vorsitzende des Repräsentantenhauses heißt Sprecher des Hauses und steht nach dem
Vizepräsidenten an erster Stelle in der Nachfolgeordnung der Präsidentschaft. Der Sprecher wird von
einer Fraktionsversammlung der Mitglieder der Mehrheitspartei nominiert und vom Haus gewählt. Der
Sprecher ernennt alle Sonderausschüsse und darf abstimmen, tut das aber im Allgemeinen nur bei
Stimmengleichheit.
Als wichtigste Ausschüsse gelten allgemein der Geschäftsordnungsausschuss, der
Bewilligungsausschuss, der Ausschuss für Haushaltsfragen und der für Auswärtige
Angelegenheiten.
Die USA hat ein Zweiparteiensystem, das bestimmt wird von der Demokratischen Partei (Democratic
Party) und der Republikan. Partei (Republican Party). Weitere Parteien sind nur lokal oder regional
bedeutend. Im Unterschied zu den europäischen sind die amerikanischen Parteien keine Mitglieder-
und Programmparteien, sondern Wählerparteien, deren Finanzierung hauptsächlich durch Spenden
erfolgt. Es gibt weder eine Organisation mit fester Mitgliedschaft noch einen hauptamtlichen
Apparat. Der eigentliche Vorsitzende der siegreichen Partei ist der Präsident, während die
unterlegene Partei in diesem Sinne meist keinen nationalen Vorsitzenden hat. Obwohl sich in beiden
großen Parteien progressive, gemäßigte und konservative Politiker finden und zwischen den Parteien
keine ideologischen Konflikte vorherrschen, lassen sich doch unterschiedliche politischen Tendenzen
feststellen. Mit allen Vorbehalten können die Demokraten als eher wohlfahrtsstaatlich orientiert,
die Republikaner als eher konservativ bezeichnet werden. In jüngster Zeit zeichnet sich eine
Teilung der Demokraten in zwei Hauptrichtungen ab. Diejenigen in den nördlichen Staaten sprechen
sich in der Regel für nationale Initiativen zur Lösung sozialer Probleme aus, favorisieren stärkere
Wirtschaftseingriffe der Bundesregierung und sind für eine nachdrückliche Unterstützung von
Minoritäten. Die Demokraten in den südlichen Staaten sind konservativer bezüglich finanzpolitischer
und wirtschaftlicher Eingriffe und der Minderheitenpolitik.
Die Republikaner sind in Wirtschaftsfragen weniger geteilt, befürworten einen Abbau von
Sozialleistungen zur Entlastung des Haushalts und zur Dämpfung der Inflation sowie
Steuerreduzierungen zugunsten des Wirtschaftsaufschwungs. In Fragen wie Abtreibung und
Bürgerrechten zeigen sich die Republikaner ebenfalls uneinig.
Dem Einfluß von Interessengruppen sind die Politiker angesichts des organisatorisch und
ideologisch-programmatisch schwach ausgebildeten Parteiensystems direkter ausgesetzt als etwa in
der BR Deutschland.
Das System der US-Bundesgerichtsbarkeit ist im Artikel III der Verfassung der Vereinigten Staaten
geregelt. Die Judikative umfasst den Obersten Gerichtshof der USA, per US-Verfassung gegründet, und
zwölf Berufungsgerichte (manchmal Bezirksgerichte genannt), 91 Distriktgerichte und Gerichte mit
besonderer Zuständigkeit wie das Steuergericht, Klagegericht (Claims Court) und das
Berufungsgericht für Veteranen. Sie alle werden vom Kongress eingesetzt.
US-Bundesgerichte haben nach der amerikanischen Verfassung zwei Funktionen. Sie legen erstens die
erlassenen Gesetze und administrativen Verordnungen aus (statutory construction). Zweitens wachen
die Bundesgerichte darüber, ob ein vom Kongress oder einem einzelstaatlichen Parlament
verabschiedetes Gesetz bzw. eine von der US-Bundesregierung oder von einer Staatsregierung
beschlossene Regierungsmaßnahme gegen die US-Verfassung verstößt; dieses Verfahren wird
Gesetzesprüfung (judicial review) genannt. Bundesgerichte können die Gesetze oder Entscheidungen
auf nationaler bzw. einzelstaatlicher Ebene, die gegen die US-Verfassung verstoßen, für null und
nichtig erklären.
Die amerikanische Verfassung sieht ein föderales System vor, dem zufolge die nicht bei der
Bundesregierung liegenden Zuständigkeiten von den einzelnen Bundesstaaten wahrgenommen werden.
Diese dürfen keine eigenen auswärtigen Beziehungen pflegen, keine Verträge mit dem Ausland
abschließen, in Bündnisse eintreten oder Zölle erheben. Des Weiteren haben die einzelnen Staaten
kein Münzrecht, dürfen weder Steuern auf den zwischenstaatlichen Handel erheben noch den
Personenverkehr über ihre Grenzen hinweg verhindern. Sie können jedoch mittels zwischenstaatlicher
Verträge zusammenarbeiten, die allerdings der Zustimmung des US-Kongresses bedürfen. Derartige
Verträge betreffen oft Wasserressourcen, Schifffahrt, Umweltschutz, Hafenentwicklung etc.
Die Regierungen des Landes und der Staaten sind im kooperativen Föderalismus eng verzahnt. Dieser
umfasst z. B. projektbezogene Finanzierungsprogramme, wobei nach vorgegebenen Kriterien bis zu 90
Prozent der Projektkosten vonseiten der Regierung getragen werden. Projektträger ist der
Einzelstaat. Darüber hinaus werden projektungebundene Mittelzuweisungen für allgemeine Zwecke wie
Bildung oder kommunale Entwicklung gewährt. Staatseinkünfte leitet die nationale Regierung jährlich
zum Teil an die Staaten und Kommunen weiter.
Zu den Hauptaufgaben der Einzelstaaten gehört die qualifizierte Überwachung der Einhaltung aller
Wahlrechtsbestimmungen; Durchführung von staatlichen und Bundeswahlen; Überwachung von städtischen
und County-Regierungen bzw. Verwaltungen; Förderung und Regelung von Wirtschaft, Industrie und
Landwirtschaft; Unterhaltung von Straßen, Gefängnissen, Krankenhäusern und psychiatrischen Kliniken.
Die Staaten unterhalten darüber hinaus ein breit gefächertes Hochschulsystem. Gemeinsam mit
kommunalen Verwaltungseinheiten übernehmen sie Aufgaben der Sozialhilfe, medizinischen Versorgung
der einheimischen Bevölkerung, beschäftigungspolitische und weitere soziale Leistungen.
Beinahe alle Staaten sind in Countys aufgeteilt. Die USA umfassen mehr als 3 000 Countys. Louisiana
besteht aus 64 Kreisen, die den Countys vergleichbar sind. Alaska hat keinen den Countys
vergleichbaren Verwaltungsaufbau. In einigen Staaten wie Connecticut haben Countys praktisch
keinerlei Selbstverwaltungsfunktion. In anderen, wie etwa in Virginia, gibt es freie Städte, die
damit unmittelbare politische Einheiten des Staates bilden. In den relativ dicht besiedelten
Gebieten erfolgt die Einteilung nach selbst verwalteten Einheiten wie Städten und Stadtbezirken.
Diese sichern Grundleistungen wie Polizei, Feuerwehr und Krankenversorgung. Bildungseinrichtungen
im Grund- und Hauptschulbereich und auf High-School-Ebene werden in der Regel von Schulräten
überwacht, in deren Zuständigkeit die Finanzen, Unterrichtspläne und die staatlichen Lehrerexamina
liegen.