Der ECU wird am 1.1.1999 1:1 in Euro umgetauscht, nachdem zuvor die Wechselkurse unwiderruflich festgelegt wurden. Es werden dabei nur Marktkurse berücksichtigt, keine politischen Werte. Wahrscheinlich werden Durchschnittskurse aus dem Zeitraum eines halben Jahres, das zweite Halbjahr 1998 genommen. Die Geldpolitik geht von den nationalen Notengeldinstituten auf die neue Europäische Zentralbank in Frankfurt über. Man kann den Wert des Euros schon ungefähr voraussagen, da der Wert des ECU schon börsentäglich ermittelt wird und eine große Kursschwankung unwahrscheinlich. Daher ergibt sich bei ECU Euro 1:1 ungefähr 1,92DM.
Wer wird 1999 Gründungsmitglied der Europäischen Währungsunion?
Die Teilnehmer am Euro sollten möglichst früh im Jahr 1998 feststehen. Um aber eintreten zu können, müssen die
Konvergenzkriterien und das Wechselkurskriterium erfüllt werden. Das Wechselkurskriterium besteht darin, dass das Land
mindestens zwei Jahre vor der Einführung des Euros am Europäischen Währungssystem teilnehmen muß. Großbritannien, Schweden
und Griechenland erfüllen dieses Kriterium nicht, können also auch nicht am Euro zum 1.1.1999 teilnehmen. Wenn das Land
dieses Kriterium erfüllt, muß es aber auch einen stabilen Kurs besitzen, um mitzumachen zu können.
Es ist am wahrscheinlichsten, daß die Währungsunion 1999 mit sechs bis acht Ländern beginnen wird. Dies werden
wahrscheinlich Deutschland, Frankreich, die Niederlande, Belgien, Luxemburg und Österreich. Möglicherweise nehmen auch
Irland und Finnland teil. In Dänemark und Großbritannien herrscht nach wie vor großes Mißtrauen dem Euro gegenüber, so daß
sie selbst bei Erfüllung der Konvergenzkriterien nicht an der Union teilnehmen wollen. Auch Schweden möchte erst später
teilnehmen.
Italien, Spanien und Portugal werden, trotz großer Konvergenzerfolge, wohl nicht von Anfang an dabeisein können, haben aber
die Möglichkeit einige Jahre später nachzurücken. Diese kleine Währungsunion ab 1999 würde eine relativ hohe
Wahrscheinlichkeit für eine "harte" Währung ergeben. Eine große Währungsunion, an der alle Länder von Anfang an teilnehmen,
würde zwar von Politik und Industrie in den Hartwährungsländern bevorzugt werden, sie würde aber nicht dieselbe Stabilität
gewähren. Dies sollte für die Politik den Ausschlag geben.
"Strikte" Anwendung der Kriterien oder des Vertrages?
Um einer "Weichwährungsunion" vorzubeugen, wird - vor allem von der Bundesregierung und von der Bundesbank - die strikte Einhaltung der Konvergenzkriterien gefordert. Die Kriterien lauten wie folgt:
Allerdings würde dann nur Luxemburg die Kriterien zweifelsfrei erfüllen. Für die meisten Kandidaten stellen die
finanzpolitischen Kriterien eine Hürde dar. Bei den Konvergenzkriterien werden immer die Durchschnittswerte des letzten
Jahres genutzt. Bei der Einhaltung werden auch kleine Abweichungen akzeptiert und Einsparungs - pläne berücksichtigt. Das
kann bedeuten, dass nach der Einführung des Euros, wenn die Pläne nicht funktioniert haben, der Kurs des Euro sinkt.
Somit ergibt sich ein Problem: Um die europäische Integration zu fördern und die Wirtschaft vor Wechselkursverzerrungen zu
schützen, sollten möglichst viele Länder von Anfang an teilnehmen. Dies würde aber wiederum eine niedrige Geldwertstabilität
ergeben. Der Zeitplan läßt den Regierungen keine Zeit ihre Finanzen in Ordnung zu bringen. Viele würden bei der strikten
Anwendung der Referenzwerte scheitern. Wie dieses Problem zu lösen ist, blieb bisher von politischer Seite unbeantwortet.
Der Dubliner "Stabilitäts- und Wachstumspakt"
Mit der politischen Einigung auf einen "Stabilitäts- und Wachstumspakt" haben die EU - Staats- und Regierungschefs auf dem
Dubliner Gipfel einen richtigen Schritt getan. Es ist gut, daß die Einigung schon so früh und nicht auf dem Amsterdam -
Gipfel im Juni 1997 gefallen ist. Die einzelnen Mitgliedsstaaten verpflichten sich, mittelfristig einen nahezu ausgeglichenen
oder einen Überschuß ausweisenden Haushalt anzustreben. Der Ermessungsspielraum des Rates bei der Entscheidung über das
Vorliegen eines "übermäßigen Defizits" wurde konkretisiert, eingeengt und in wichtigen Bereichen sogar abgeschafft.
Der Hauptstreitpunkt von Dublin war die Definition der Ausnahmebestände für Sanktionen. Die Bestimmung - wie z.B. die
Möglichkeit zur Feststellung einer "Ausnahme" erst ab einem Rückgang des realen Bruttoinlandproduktes über vier Quartale von
0,75% oder mehr - hat durchaus "Biß". Der Blick in die Vergangenheit gibt einen Anhaltspunkt: Beim jeweiligen
Vorjahresvergleich trat dieser Fall in den letzten 25 Jahren nur 25 Mal in einem der 15 EU - Mitgliedsstaaten auf. Damit
erscheint es unwahrscheinlich, daß ein EWU - Mitglied die Ausnahmebestände des Stabilitätspaktes über längere Zeit für sich
reklamieren kann.
Die politische Einigung über den Stabilitätspakt soll bis zum Juni - Gipfel in Amsterdam in eine rechtlich bindende Form
gegossen werden. Die Diskussion über den Stabilitätspakt ist daher noch nicht beendet, denn im Entwurf sind durchaus
einzelne, interpretationsfähige Formulierungen enthalten. Welchen "Biß" der Stabilitäts- und Wachstumspakt letztlich haben
wird hängt also zum einen von der konkreten Ausgestaltung der Rechtsverordnungen ab, zum anderen aber auch von deren
konsequenter Umsetzung.
Wie stabil wird der Euro?
Viele Leute sind gegen den Euro oder haben Angst vor ihm, weil sie denken, dass der Euro bestimmt nicht so stabil wird wie die Deutsche Mark. Dagegen versprechen die Politiker, durch die Gründung der Stabilitätsgemeinschaft, daß der Euro mindestens so stabil wird wie die DM. Um aber die Stabilitätsgemein-schaft zu gründen, müssen drei Bedingungen erfüllt werden:
Diese Konvergenzkriterien werden im Frühjahr 1998 darüber entscheiden, welches Land an der Währungsunion teilnehmen darf.