Der Euro

Das Thema Euro und Europäische Union ist heute so Interessant, weil die Einführung des Euro, und damit das Zusammenwachsen Europas, für uns alle gravierende Folgen haben. So werden wir uns nicht nur auf eine andere, in Europa einheitlichen Währung, sondern wahrscheinlich auch auf geänderte Voraussetzungen Einstellen müssen. Dazu wird wahrscheinlich auch gehören, dass man als Arbeitnehmer, sowie als Arbeitgeber, viel flexibler mit den Wohn- und Standorten, nicht nur in dem jeweiligen Land, sondern auch in ganz Europa umgehen lernen muß. Man sieht an diesem kleinen Ausblick schon, dass es sehr wichtig ist, vor allem als Schüler, über dieses Thema informiert zu sein, da es schon in naher Zukunft soweit ist, das es zumindest eine Einheitliche Währung gibt, den Euro.

Die Europäische Union

Vor November 1993 hieß die Europäische Union Europäische Gemeinschaft. Die EG setzte sich aus drei ursprünglich getrennten Organisationen zusammen, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die 1951 gegründet wurde, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, oft auch Gemeinsamer Markt genannt) und der Europäischen Atomgemeinschaft (EAG bzw. EURATOM), die beide 1957 gegründet wurden. 1967 schlossen sich die drei Organisationen zusammen und bildeten die EU mit ihrem Hauptsitz in Brüssel.
Die Europäische Union (EU) ist eine europäische supranationale Organisation mit folgenden Zielsetzungen: eine immer engere Union der Völker Europas, ein ausgewogener und dauerhafter wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt (Raum ohne Binnengrenzen , Wirtschafts- und Währungsunion, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt), die Erhaltung einer eigenen Identität im nationalen Bereich bei gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik und Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres. Weiterhin soll der gemeinschaftliche Besitzstand gewahrt und weiterentwickelt werden. Prinzipien hierbei sind die Achtung vor der nationalen Identität der Mitgliedsstaaten mit demokratischen Regierungssystemen, die Achtung der Grundrechte entsprechend der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte (1950) und die Achtung der allgemeinen Grundsätze des Gemeinschaftsrechtes. Der Vertrag über die Europäische Union trat am 1. November 1993 in Kraft, als die zwölf Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft (EG) - Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien - den Vertrag, auch Vertrag von Maastricht genannt, ratifizierten. Dieses von den Mitgliedern bereits 1992 in Maastricht in den bNiederlanden unterzeichnete Abkommen machte die Länder automatisch zu Mitgliedern der EU. Bis heute haben auch Österreich, Schweden (Sverige) und Finnland (Suomi) den Vertrag ratifiziert, so dass die EU nun 15 Mitgliedstaaten zählt. Es haben auch verschiedene andere Staaten bereits eine Mitgliedschaft bei der Europäischen Union beantragt.
Durch den Vertrag über die Europäische Union erhielten die Bürger jedes Mitgliedstaates zusätzlich zu ihrer jeweiligen nationalen Bürgerschaft die europäischen Bürgerrechte (Unionsbürgerschaft). Die Zoll- und Einwanderungsabkommen wurden erweitert, um den Bürgern größere Wahlfreiheit zu geben, in welchem Land sie leben bzw. arbeiten möchten. Außerdem wurden die Grenzkontrollen gelockert.
Das Recht, Entscheidungen zu treffen, teilt sich in der EU zwischen supranationalen europäischen Organen (Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der Europäischen Union (Ministerrat), Europäische Kommission, Europäischer Gerichtshof) und den Regierungen der Mitgliedsstaaten auf.

Die Europäische Währungsunion (EWU)

Die EWU wurde erstmals 1970, im sogenannten Werner-Plan als Ziel formuliert. Unter der Leitung des damaligen luxemburgischen Ministerpräsidenten Werner wurde ein Stufenplan für eine Wirtschafts- und Währungsunion verabschiedet, die bis Ende der siebziger Jahre erreicht werden sollte. Deren Ziele lauteten u. a.: völlige Freizügigkeit des Geld- und Kapitalverkehrs innerhalb der EG, zentralgesteuerte Kredit- und Währungspolitik sowie unveränderliche Wechselkurse ohne Schwankungsbreite.
Im Jahr 1975 wurde der Ecu (European Currency Unit) -der Vorläufer des Euro- zunächst als Kunstwährung, die sich nach einen speziellen Schlüssel aus den Währungen der einzelnen Mitgliedsstaaten zusammensetzte, eingeführt. Der Ölpreisschock, die weltweite Inflation sowie starke Schwankungen der Wechselkurse verhinderten Mitte der siebziger Jahre weitere Fortschritte auf dem Weg zu einer Währungsunion.
Schließlich wurde am 13.03.1979 das Europäische Währungssystem (EWS) erstellt. Die Gründungsmitglieder waren Belgien, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande sowie Großbritannien, wobei alle Länder außer Großbritannien dem EWS zustimmten. Das EWS hat weiterhin noch das Ziel eine gute finanzielle Zusammenarbeit zu fördern, sowie Dienstleistungs-, Waren- und Kapitalverkehr zu erleichtern.
Der Hauptbestandteil des EWS ist der Wechselkursmechanismus, der ein festgelegter Wechselkurs ist, welcher auf der künstlichen Europäischen Währungseinheit basiert.
Die Währungseinheit besteht aus verschiedenen Währungen der EU-Länder. Aus dem Anteil am Bruttosozialprodukt der Gemeinschaft eines jeden Landes der EU, ergibt sich der Anteil an der Währungseinheit. Daraus resultierend können Schwankungen einer Währung durch eine andere ausgeglichen werden. Der Leitkurs der DM beträgt seit dem12. Januar 1987 0,485784 ECU. Bei den Leitkursen eines Landes darf nur eine Schwankung von 2,25% auftreten. Italien, Großbritannien und Spanien erhielten bei ihrem Einttrit ausnahmsweise einen Schwankungsbereich von 6%.
1989 legte Jacques Delors einen detaillierten Plan für eine Währungsunion vor, der die Grundlage für den Maastrichter Vertrag bildete, der von allen zwölf Mitgliedsländern der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) im März 1992 unterzeichnet wurde. Der Maastrichter Vertrag sieht den Übergang zur Währungsunion in drei Stufen vor. In einer ersten Stufe soll die Wirtschafts- und Währungspolitik der einzelnen Mitgliedsländer besser koordiniert werden (Liberalisierung des Kapitalverkehrs, verstärkte wirtschaftspolitische Abstimmung der Regierungen, Stärkung des Ausschusses der Zentralbankgouverneure), bevor in einer zweiten Stufe - die wie vereinbart am 1. Januar 1994 in Kraft trat - das Europäische Währungsinstitut (EWI) eingerichtet wurde, die Vorgängerorganisation der späteren Europäischen Zentralbank (EZB). Die dritte Stufe umfasst schließlich die unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden Währungen und die allmähliche Umstellung auf die neue Währung. Ab diesem Zeitpunkt übernimmt die EZB die Verantwortung für die Währungspolitik der Union. Die Hauptaufgabe der EBZ besteht in der Erhaltung der Geldwertstabilität, sie wird jedoch die Verantwortung für die Wechselkurspolitik gegenüber Nichtmitgliedern der EU mit dem Ministerrat teilen.
Der Übergang zur dritten Stufe erfolgt nicht automatisch, die einzelnen Teilnehmer müssen sich qualifizieren. Der Vertrag benennt hierfür folgende Konvergenzkriterien:

  1. Während der letzten zwei Jahre vor Eintritt in die Währungsunion muss sich die Währung des Landes innerhalb der Grenzen des Europäischen Wechselkursmechanismus bewegt haben.
  2. Die durchschnittliche Inflationsrate bei den Verbraucherpreisen darf nicht mehr als 1,5 Prozent über den Raten der drei Länder liegen, die im Vorjahr das niedrigste Inflationsergebnis hatten.
  3. Der durchschnittliche Zinssatz für langfristige Anlagen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte über dem Zinssatz der drei Länder liegen, die in dieser Hinsicht im Vorjahr am besten abgeschnitten haben.
  4. Das öffentliche Defizit sollte nicht mehr als drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) betragen, und das Verhältnis der Gesamtstaatsverschuldung zum BIP sollte nicht über 60 Prozent liegen.

Ab dem 1. Januar 1999 sollen in allen Ländern des Euro-Währungsgebietes, allein der Euro als Währung Gültigkeit haben. Die alten nationalen Währungen bleiben zwar vorläufig weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, aber nur als Nebenwährung mit rein nationaler Gültigkeit. Die Kontinuität ursprünglich auf Ecu oder auf nationale Währungen lautender Verträge wird bei der Einführung des Euro garantiert. Spätestens am 1. Januar 2002 sollen die Euro-Banknoten und -Münzen eingeführt werden, die nach sechs Monaten - solange bleiben die nationalen Währungen parallel im Umlauf - alleiniges Zahlungsmittel sein sollen.

Politische Diskussion

Wer zu den Gründungsmitgliedern der Europäischen Währungsunion (EWU) gehören wird, entscheidet sich in diesen Tagen auf der Basis der Wirtschafts- und Finanzdaten des laufenden Jahres. Ende 1996 erfüllte nur Luxemburg alle Konvergenzkriterien, die zur Teilnahme an der EWU berechtigen. Im selbem Jahr konnten lediglich die Niederlande, Irland, Luxemburg und Dänemark ihre Neuverschuldung unter der vertraglich vereinbarten Marke von drei Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) halten. Das Haushaltsdefizit lag in Frankreich, Belgien, Finnland, Schweden und Portugal zwischen drei und vier Prozent und nach Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in Deutschland bei 3,8 Prozent. Die Etats von Österreich, Großbritannien und Spanien wiesen ein Defizit zwischen 4 und 5 Prozent aus, deutlich höher war es in Italien und Griechenland. Der Durchschnittswert in der EU betrug 4,4 Prozent.
Kritiker behaupteten, die Einführung des Euro falle in eine Zeit des wirtschaftlichen Umbruchs in Europa (Zerfall des Ostblocks, gravierende Veränderungen der Weltwirtschaft, billigere Konkurrenz). Der harte Sparkurs aller europäischen Regierungen, der notwendig sei um die Konvergenzkriterien zu erfüllen, verschärfe die europaweit ohnehin hohe Arbeitslosigkeit und treibe die Staatsverschuldung in die Höhe. Daher fordern einige Wirtschaftexperten eine Verschiebung der Währungsunion oder eine großzügigere Interpretation der Kriterien. Während Deutschland auf die strikte Einhaltung aller Kriterien dringt, zeigen andere Länder Verständnis für die zuletzt genannte Alternative. Auf Drängen Deutschlands einigten sich die EU-Finanzminister im Dezember 1996 auf den sogenannten Stabilitäts- und Wachstumspakt. Danach sollen, bei der Feststellung eines übermäßigen Haushaltsdefizits eines EU-Landes, unter bestimmten Bedingungen auch Sanktionen gegen die Haushaltssünder verhängt werden können. Da die Währungspolitik eng mit der Wechselkurspolitik zusammenhängt, führt gerade die Frage nach der Rolle der EZB zu Spannungen zwischen Deutschland und Frankreich. Während die deutsche Seite die Unabhängigkeit der EZB gewahrt sehen will, die- nach dem Vorbild der Bundesbank - die Stabilität der Währung sichern soll, plädiert die französische Seite dafür, der EZB einen Wirtschaftsrat gegenüberzustellen, der die Finanzpolitik der Teilstaaten koordiniert und damit auch Einfluß auf die Notenbankpolitik nehmen könnte.